Wussten Sie, dass Sie seit Januar 2016 Steuern sparen, wenn Sie sich weiterbilden? Quasi eine Win-Win-Situation: Sie aktivieren Ihren Wissenstand, schonen dabei aber Ihren Kontostand. Als Arbeitnehmer können Sie alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dies gilt für Ausbildungskosten, Aufwendungen für Ihren beruflichen Aufstieg oder für freiwillige Umschulungskosten. Das neue Steuergesetz unterscheidet zudem nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung. Abzugsberechtigt sind die Kosten für Hochschulstudien, die höhere Berufsbildung, aber auch kürzere Aus- und Weiterbildungen. Der Abzug beträgt beim Bund maximal 12‘000 Franken pro Steuerperiode. Die Kantone legen die Obergrenze für die kantonalen Steuern selber fest. Sie profitieren erstmals in der Steuerperiode 2016, also beim Ausfüllen der Steuererklärung 2017, von dieser neuen Regelung.
In diesem Sinne: viel Erfolg bei Ihrer nächsten Weiterbildung und viel Vorfreude aufs künftige Steuersparen.
Ihr Dr. Klüger
Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52679