Archiv der Kategorie: Dr. Klüger

Dr. Klüger und der Titeldschungel

Eidg. Dipl., eidg. FA, BSc, MAS, HF, FH…  es herrscht ein wahrer Dschungel an möglichen Abschlüssen und Titel in der Bildungslandschaft Schweiz. Wer soll all das noch verstehen? Das Wichtigste vorab: so kompliziert ist das gar nicht.

Das Bildungssystem in der Schweiz ist in drei Stufen eingeteilt. In die obligatorische Schulzeit (Primärstufe), in die berufliche oder schulische Grundbildung (Sekundärstufe) und schliesslich die höher Berufs- und Schulbildung (Tertiärstufe). Damit habe ich auch grad gezeigt, dass es in der Schweiz einen dualen Bildungsweg gibt: einerseits über die Berufsbildung, andererseits über ein Studium. Wer sich für eine Berufslehre entscheidet erlangt nach drei oder vier Jahren Ausbildungszeit ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Nach einigen Jahren im Beruf kann darauf aufbauend eine Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) oder eine Höhere Fachprüfung (eidg. Diplom) absolviert werden. Zudem bieten Höhere Fachschulen (HF) Weiterbildungen an. Ausserdem kann man während der Berufslehre oder im Anschluss daran, die Berufsmaturität (BMS) erlangen und erhält so Zugang zu Fachhochschul-Studiengängen. Berufserfahrene mit einem HF-Abschluss oder einem eidgenössischen Diplom sind ebenfalls an eine Fachhochschule zugelassen. Dort steht ihnen eine vielfältige Palette an Zertifikatslehrgängen (CAS = Certificate of Advanced Studies), Diplomlehrgänge (DAS = Diploma of Advanced Studies) und Weiterbildungsmaster (MAS = Master of Advanced Studies) zur Verfügung, um sich als Fach- oder Führungsperson weiterzuentwickeln. Der «höchste» Abschluss ist der Executive MBA für Personen mit mehrjähriger Berufs- und Führungserfahrung, die im Management auch strategische Aufgaben wahrnehmen.

Wer den schulischen oder studentischen Weg einschlägt, besucht nach der obligatorischen Schulzeit eine Fachmittelschule oder eine Gymnasiale Maturitätsschule. Mit der Matura  „im Sack“ hat man Zugang zu Fachhochschulen und Universitäten oder zur ETH. Der Erstausbildung schliesst mit einem Bachelor (BSc) ab. Darauf baut das konsekutiv Masterstudium auf (MSc). Wer an einer Uni studiert hat zudem die Möglichkeit zu Doktorieren (PhD).

Egal, welchen Weg Sie einschlagen, ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Lernen!

Ihr Dr. Klüger

PS: Diese Grafik von www.ausbildung-weiterbildung.ch veranschaulicht das Bildungssystem Schweiz und erklärt die unterschiedlichen Bildungswege visuell.

bildungslandschaft-schweiz

Dr. Klüger: ECTS-Punkte

Wissen Sie, was ECTS bedeutet? Nein, mit einem europäischen Gesangs-Wettbewerb hat diese Abkürzung nichts zu tun. Obwohl, einige Gemeinsamkeiten kann ich nicht abstreiten: es geht auch um ein europäisches Punktesystem, aber nicht in blosser Unterhaltung, sondern in Bildung. ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System und dient zum europäischen Vergleich von Studienleistungen. Sämtliche Studieneinheiten, also Studiengänge, Lehrgänge, Master- und Projektarbeiten usw., werden mit Kreditpunkten bewertet. Ein ECTS-Punkt entspricht einer Arbeitsleistung – dem sogenannten Workload – von zirka 25 bis 30 Arbeitsstunden. In der Regel umfasst ein Weiterbildungsmaster (MAS, EMBA) 60, ein Diplomlehrgang (DAS) mindestens 30 und ein Zertifikatslehrgang (CAS) mindestens 10 ECTS-Punkte. Dank diesem einheitlichen Bewertungssystem können Weiterbildungsangebote, Abschlüsse und Titel der europäischen Hochschulen miteinander verglichen werden.

Egal, welche Weiterbildung Sie anpacken – eine Nullnummer, wie es beim European Song Contest durchaus sein kann, wird es für Sie bestimmt nicht werden. Das kann ich Ihnen garantieren.

Ihr Dr. Klüger

«Wissen anhäufen und dabei Steuern sparen»

Wussten Sie, dass Sie seit Januar 2016 Steuern sparen, wenn Sie sich weiterbilden? Quasi eine Win-Win-Situation: Sie aktivieren Ihren Wissenstand, schonen dabei aber Ihren Kontostand. Als Arbeitnehmer können Sie alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dies gilt für Ausbildungskosten,  Aufwendungen für Ihren beruflichen Aufstieg oder für freiwillige Umschulungskosten. Das  neue Steuergesetz unterscheidet zudem nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung. Abzugsberechtigt sind die Kosten für Hochschulstudien, die höhere Berufsbildung, aber auch kürzere Aus- und Weiterbildungen. Der Abzug beträgt beim Bund maximal 12‘000 Franken pro Steuerperiode. Die Kantone legen die Obergrenze für die kantonalen Steuern selber fest. Sie profitieren erstmals in der Steuerperiode 2016, also beim Ausfüllen der Steuererklärung 2017, von dieser neuen Regelung.

In diesem Sinne: viel Erfolg bei Ihrer nächsten Weiterbildung und viel Vorfreude aufs künftige Steuersparen.

Ihr Dr. Klüger

Quelle:  https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52679

Dr. Klüger macht klüger

Dürfen wir vorstellen? Das ist unser Dr. Klüger – Kurt Klüger:

Dr. Kurt Klüger

Dr. Klüger weiss über Bildungsthemen Bescheid. (Zeichner: Philip Meuli)

Dr. Klüger ist (natürlich) im besten Alter und beschäftigt sich seit Jahren mit dem Bildungswesen. Unsere Kunstfigur beantwortet Fragen und vermittelt alltagstaugliches Wissen zu den unterschiedlichsten Themen der Weiterbildung.

Übrigens, seine frappante Ähnlichkeit mit dem US-Schauspieler Harrison Ford und anderen lebenden Personen ist rein zufällig und ungewollt. Es bleibt jedoch die Frage: an wem hat sich wohl der Zeichner orientiert? Entpuppt sich etwa Dr. Klüger als «Indiana Jones des Bildungswesens»? Wer weiss. Lassen wir uns überraschen und derweilen von Dr . Klüger etwas klüger machen.