Wer sich für eine Weiterbildung interessiert, verliert sich nicht selten in einem Dschungel von Abkürzungen. Allein die verschiedenen Mastertitel können Verwirrung stiften. Doch was ist der Unterschied zwischen MSc, MA, MAS und EMBA?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen, auch Weiterbildungsmaster genannt. Erstere folgen direkt auf einen Bachelorabschluss und dienen dazu, das Grundstudium inhaltlich zu vertiefen. Bei Letzteren ist hingegen die Berufserfahrung entscheidend. Es geht um den unmittelbaren Transfer des Gelernten in die Praxis. Deshalb werden nicht-konsekutive Masterstudiengänge berufsbegleitend absolviert und setzen in der Regel eine Tätigkeit in einem entsprechenden Arbeitsfeld voraus.
Führungserfahrung als wichtiges Zulassungskriterium für den EMBA
Zu den nicht-konsekutiven Mastern zählen beispielsweise der Master of Advanced Studies (MAS) und der Executive Master of Business Administration (EMBA). Beim EMBA handelt es sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich Leadership. Dieses Masterprogramm richtet sich an Fachleute mit Führungs- und Managementaufgaben, die ihre Kompetenzen diesbezüglich erweitern wollen. Deshalb ist Führungserfahrung ein wichtiges Zulassungskriterium.
Ein MAS dient der Vertiefung und Aneignung spezifischer Kompetenzen in verschiedenen Themengebieten – sei es im Bereich Palliative Care, Psychosoziale Beratung oder Business Information Management.
Zu den geläufigsten konsekutiven Mastertiteln gehören der Master of Science (MSc) und der Master of Arts (MA).
Sowohl für konsekutive als auch für nicht-konsekutive Masterstudiengänge erhalten die Absolventinnen und Absolventen ECTS-Punkte. Für einen MAS oder EMBA gibt es 60 ECTS-Punkte, für einen MSc 90. Diese Differenz liegt nicht in der Qualität begründet, sondern im unterschiedlichen Gesamtarbeitsaufwand.
Kosten für Weiterbildungsmaster übernimmt nicht der Staat
Der Master of Science (MSc) und der Master of Arts (MA) gehören zur Kategorie «Ausbildung» und werden deshalb vom Staat finanziert. Die Studierenden bezahlen lediglich eine Semestergebühr. Anders ist dies bei Weiterbildungen wie dem Master of Advanced Studies (MAS) und dem Executive Master of Business Administration. Diese sind nicht subventioniert, weshalb vollumfänglich die Teilnehmenden für die Kosten aufkommen. Allerdings lassen sich Ausgaben für Weiterbildungen – sofern nicht vom Arbeitgeber getragen – von den Steuern absetzen. Seit dem Steuerjahr 2016 kann man bis zu 12 000 Franken abziehen.