Wenn Kinder und Jugendliche physischer oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind oder unter Verwahrlosung leiden, ist die KESB gefordert. Céline Fäh, Absolventin des MAS in Psychosozialer Beratung an der FHS St.Gallen, arbeitet bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In Ihrer Masterarbeit hat sie Methoden aufgezeigt, mit deren Hilfe Sozialarbeitende, die bei der KESB tätig sind, betroffene Kinder und Eltern an der Suche nach guten Lösungen beteiligen können. Im Interview spricht die Sozialarbeiterin darüber, warum Begegnungen auf Augenhöhe mehr bewirken als mahnende Zeigefinger und was es braucht, damit der Kindesschutz in der Schweiz nicht mehr vom Wohnort der Betroffenen abhängig ist.
Frau Fäh, Sie arbeiten bei der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde KESB. Welche Prozesse laufen da ab, wenn Kinder oder
Jugendliche möglicherweise Schutz benötigen?
Wir werden als Behörde aktiv, sobald eine Gefährdungsmeldung eingeht. Zum Beispiel, wenn uns eine Schule meldet, dass ein Kind öfters verwahrlost zum Unterricht kommt oder ein auffälliges Verhalten zeigt. Es ist unsere Aufgabe, solchen Meldungen nachzugehen. Bei unserer Arbeit richten wir uns jedoch stets nach dem Prinzip der mildesten Massnahme. Das bedeutet, dass wir zuerst schauen, wie die betroffenen Kinder und Eltern konkret unterstützt werden können, damit sich die Situation verbessert und stabilisiert. Nur wenn all diese Unterstützungsleistungen nicht greifen, kann es zu rechtlichen Massnahmen wie beispielsweise einer Beistandschaft oder gar einer Fremdplatzierung kommen.
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