Elisabeth Brunner, Kommunikationsbeauftragte, berichtet vom REM-Event 2013 in St.Gallen
Welche Konsequenzen hat die Zweitwohnungsinitiative auf die Gesetzgebung? Wie werden sich die Bautätigkeit und die Nachfrage nach Immobilien in den betroffenen Regionen verändern? Diese und weitere Fragen rund um die Zweitwohnungsinitiative standen im Zentrum des Feierabendanlasses des Weiterbildungszentrums der Fachhochschule St.Gallen (FHS).
Im Rahmen des Weiterbildungsmasters (MAS) in Real Estate Management hat das Weiterbildungszentrum FHS St.Gallen kürzlich zum Feierabendanlass eingeladen. Der Berner Fürsprecher und Dozent der FHS St.Gallen, Michael Pflüger, ging in seinem Vortrag auf die Problematik der Zweitwohnungen auf Gemeinde- und Kantonsstufe ein und wagte eine Prognose über die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative.
Zweitwohnungen belasten Gemeinden
Viele Gemeinden seien durch die nur wenig genutzte Infrastruktur finanziell stark belastet. „Während lediglich drei bis vier Wochen im Jahr wird die Infrastruktur von Tourismus-Gemeinden voll ausgelastet“, so Pflüger. Zudem seien in bekannten Ferienorten wie beispielsweise St. Moritz die Preise für Immobilien so stark gestiegen, dass sich Einheimische Wohneigentum kaum mehr leisten könnten. Pflüger spricht vom „Ausverkauf der Heimat“. Die typischen Ferien-Gemeinden und Kantone hätten jedoch darauf reagiert und die Beschränkungen für Baubewilligungen erlassen. Pflüger: „Diese Regelungen waren meist viel sachgerechter als das nun vorgesehene Bundesgesetz.“ Es sei deshalb verständlich, dass die Gemeinden in Ferienregionen von Bestrafung redeten.
Auswirkungen nur schwer einschätzbar
Im zweiten Teil seines Referates erläuterte Michael Pflüger die derzeit geltende Verordnung zur Zweitwohnungsinitiative sowie den Gesetzesentwurf. Diese Übergangsverordnung enthält unter anderem das viel diskutierte strikte Bauverbot für neue Zweitwohnungen. „Der Gesetzesentwurf sieht gegenüber der zurzeit geltenden Verordnung für Zweitwohnungen einigen Ausnahmen und Erleichterungen vor.
Die Hürden für den Erwerb oder Bau von Zweitwohnungen sind bereits gesenkt worden“, erklärt Pflüger. So enthalte der Gesetzesentwurf einige „schwammige“ Punkte, die den Bau von Zweitwohnungen weiterhin ermöglichen würden. Er zeigte auf, wie schwierig es sein kann, die Absichten des Initianten zu verrechtlichen. „Solange das Ausführungsrecht nicht definitiv feststeht, lassen sich die Auswirkungen nicht klar einschätzen“, so Pflüger und fügt schmunzelnd hinzu: „es ist fast wie Kaffeesatz lesen.“ Er gehe aber davon aus, dass die bestehenden Zweitwohnungen an Wert gewinnen werden, da das Gut „Zweitwohnung“ mit der Zeit knapp würde. Hingegen rechne er mit sinkenden Preisen für Bauland, da dieses nicht mehr für Zweitwohnungen genutzt werden dürfe. Pflüger weiter: „Wirtschaftlich gesehen, verliert die Bauwirtschaft und das Baunebengewerbe ein enormes Auftragsvolumen. Dies hat wiederum Auswirkung auf den Arbeitsmarkt.“ Profitieren dürfte die Hotellerie, da die Nachfrage nach Hotelbetten steigen wird, weil die sogenannten „kalten Betten“ wegfallen. Noch ist einiges unklar, doch der Prozess der rechtlichen und politischen Klärung schreitet voran.
Ueli Hagger und Michael Pflüger